EU‑Polizeikooperationsgesetz (EU‑PolKG) – Umsetzung EU‑Beschlüsse in nationales Recht
Ministerialentwurf vom 14.09.2009Zusammenfassung
Der Entwurf führt das EU‑Polizeikooperationsgesetz ein, regelt den Datenaustausch mit Europol, VIS und SIS II, definiert Haftungs- und Kontrollmechanismen und ändert das Polizeikooperations‑ sowie das Sicherheitspolizeigesetz.Bundesministerium für Inneres9/15/2009XXIV
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
- Der Bund haftet für Schäden, die durch falsche oder unrechtmäßige Datenverarbeitung bei Europol entstehen, und kann Regress bei anderen Mitgliedstaaten nehmen.
- Europol unterstützt die Vorbeugung und Bekämpfung von organisierter Kriminalität, Terrorismus und anderen schweren Straftaten, wenn mindestens zwei Mitgliedstaaten betroffen sind.
- Die nationale DNA‑Analysedatei wird für den automatisierten Vergleich mit den Datenbanken anderer Mitgliedstaaten bereitgestellt; offene Spuren können massenhaft abgeglichen werden, Personenprofile nur im Einzelfall.
- Daktyloskopische Daten dürfen im Datenfernverkehr mit anderen Mitgliedstaaten verglichen werden; bei Übereinstimmung dürfen die Daten weiterverarbeitet werden.
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Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.