Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Eisenbahngesetz an EU‑Richtlinien an, führt neue Regelungen für grenzüberschreitenden Personenverkehr, Fahrerlaubnisse, Register und Strafbestimmungen ein.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie9/22/2009XXIV
Schienentransport
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.12.2011
- Der Entwurf definiert den grenzüberschreitenden Personenverkehr, um die EU‑Richtlinie 2007/58/EG zu erfüllen.
- Ein einziger Sicherheitsbericht für Haupt‑ und vernetzte Nebenbahnen wird eingeführt, um die Berichtspflicht zu vereinfachen.
- Eisenbahninfrastrukturunternehmen müssen dem Bundesminister eine Vergütung zahlen; die Höhe wird künftig nach Aufwand und Infrastrukturumfang festgesetzt.
- Das Führen von Triebfahrzeugen unter Alkohol‑, Medikamenten‑ oder Krankheits‑Einfluss wird verboten, und der Bundesminister kann per Verordnung qualifizierte Tätigkeiten festlegen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.