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Novelle des Konsulargebührengesetzes – Kosten‑ und Gebührenreform
Ministerialentwurf vom 24.09.2009

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Konsulargebührengesetz: Er führt eine Auslagenersatzregelung bis 10 000 €, erweitert Gebührenbefreiungen für Schutz‑ und Menschenrechts‑Fall­e, ergänzt die Gebührentabelle um neue Posten und legt einen 50 %igen Zuschlag für Leistungen außerhalb der Dienstzeiten fest.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten9/25/2009XXIV
Steuerwesen

Schwerpunkte

  • Der Entwurf sieht vor, dass Auslagen bis zu 10 000 € pro Person erstattet werden, wenn die betroffene Person sich schuldhaft in eine gefährliche Situation begibt; höhere Beträge bis zu 50 000 € werden nur bei grob schuldhaftem Verhalten erstattet.
  • Konsulargebühren entfallen für Amtshandlungen, die den Schutz österreichischer Staatsbürger bei völkerrechtswidrigem Verhalten ausländischer Behörden oder bei einem Notstand betreffen – außer wenn § 1 Abs. 3 greift.
  • Amtshandlungen, die im Zusammenhang mit Opfern politischer oder rassischer Verfolgung (1938‑1945) stehen, werden von Konsulargebühren befreit.
  • Neue und geänderte Tarifposten regeln Gebühren für Aufenthaltstitel (80 €/50 €), erkennungsdienstliche Daten (10 €), Kinderausweis (27 €) und befreien bestimmte Dokumente (Protokolle, Abschriften, Lebensbestätigungen) von Gebühren.
Regierungsvorlage
Änderung des Konsulargebührengesetzes – Auslagenersatz, neue Tarifposten und Befreiungen
einfache Mehrheit XXIV 19.11.2009
Gesetz
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Spindelegger Michael, Dr.

ÖVP

Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
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