Bundesgesetz zur Erweiterung von Sicherheitsmaßnahmen bei ausländischen Luftfahrzeugen
Ministerialentwurf vom 27.09.2009Zusammenfassung
Das Gesetz erweitert die Sicherheitskontrollen für ausländische Luftfahrzeuge, legt fest, wann und wie Vorfeldinspektionen durchzuführen sind, definiert Befugnisse der Prüfer und regelt den Informationsaustausch mit EU‑Staaten.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie9/28/2009XXIV
Luftverkehr
Schwerpunkte
- Das Gesetz gilt für Vorfeldinspektionen bei allen ausländischen Luftfahrzeugen, die in Österreich landen oder den Luftraum überfliegen, mit Ausnahme von Staatsluftfahrzeugen und leichten nicht‑gewerblichen Flugzeugen.
- Die zuständige Behörde darf sicherheitsrelevante Informationen sammeln, speichern und im Rahmen des Informationsaustauschs anonymisiert weitergeben.
- Vorfeldinspektionen müssen durchgeführt werden, wenn Hinweise auf Mängel, gefährliche Flugmanöver oder mangelhafte Aufsicht des Registerstaates vorliegen; stichprobenartige Kontrollen sind ebenfalls zulässig.
- Festgestellte Mängel werden in drei Kategorien eingeteilt (geringe, signifikante und große Sicherheitsrelevanz), die die anschließenden Maßnahmen bestimmen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.