Gentechnik‑Anbauverbots‑Rahmengesetz – Koordination und Landesverbote
Ministerialentwurf vom 19.03.2015Zusammenfassung
Das Gesetz richtet ein Bundes‑Länder‑Komitee und einen Beirat ein, um Gentechnik‑Vorsorge zu koordinieren, und erlaubt den Ländern, auf EU‑Basis Anbauverbote für bestimmte GVO zu erlassen. Die Umsetzung soll innerhalb eines Jahres erfolgen, die Kosten sind gering.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/20/2015XXV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Ein gemeinsames Bundes‑Länder‑Komitee wird eingerichtet, um die Gentechnik‑Vorsorge auf Bundes- und Länderebene zu koordinieren.
- Ein Beirat unterstützt das Komitee mit Fachwissen, koordiniert Informationsaustausch und entwickelt Strategien zum Schutz vor GVO.
- Die Länder können auf Grundlage der EU‑Richtlinie Anbauverbote für bestimmte GVO erlassen, wenn Umwelt‑, Agrar‑ oder soziale Gründe dies rechtfertigen.
- Die Ausführungsgesetze der Länder müssen innerhalb eines Jahres nach Kundmachung des Bundesgesetzes verabschiedet werden.
Regierungsvorlage
Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz
2/3 Mehrheit XXV 08.07.2015
Gesetz
Dokumente (PDFs)
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