Modernisierung der Finanzmarkt‑Transparenz und Stärkung der Aufsicht
Ministerialentwurf vom 12.04.2015Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das Börse‑, Kapitalmarkt‑ und Rechnungslegungs‑Gesetz, führt strengere Transparenz‑ und Meldepflichten ein, schafft einen zentralen EU‑Zugang zu Finanzdaten und verschärft die Sanktionsmöglichkeiten, um den EU‑Standard der Richtlinie 2013/50/EU umzusetzen.Bundesministerium für Finanzen4/13/2015XXV
Finanzwesen
Schwerpunkte
- Erweiterte Transparenzvorschriften: Emittenten müssen Jahresfinanzberichte innerhalb von vier Monaten veröffentlichen und zehn Jahre öffentlich zugänglich machen; Halbjahresberichte sind bis zu drei Monate nach Ablauf des Berichtszeitraums fällig; die Pflicht zur Quartalsberichterstattung entfällt für die meisten Marktsegmente, bleibt aber für bestimmte Segmente bestehen.
- Einführung des Herkunftsmitgliedstaats: Emittenten müssen innerhalb von drei Monaten nach Zulassung den zuständigen Mitgliedstaat melden; die Wahl gilt mindestens drei Jahre, bis zu einem neuen Wechsel; bei Versäumnis wird automatisch der Staat, in dem die Wertpapiere zum Handel zugelassen sind, als Herkunftsmitgliedstaat festgelegt.
- Zentraler elektronischer Zugang: Das OeKB‑Speichersystem wird ab dem 01.01.2018 über ein EU‑weites elektronisches Zugangsportal erreichbar; Jahresfinanzberichte müssen ab dem 01.01.2020 in einem einheitlichen elektronischen Format eingereicht werden.
- Neue Meldepflichten für Beteiligungen und Stimmrechte: Schwellen von 4 %, 5 % und 10 % gelten für direkte bzw. indirekte Stimmrechtsanteile; Derivate werden mit einem Delta‑angepassten Ansatz einbezogen; die zusammengefassten Stimmrechte müssen gemeldet werden, wobei Ausnahmen für Market Maker und bestimmte Kreditinstitute bestehen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.