Umsetzung der Seveso‑III‑Richtlinie im Bergbau und Offshore‑Sektor
Ministerialentwurf vom 13.04.2015Zusammenfassung
Der Entwurf führt neue Sicherheits‑ und Meldepflichten für Bergbaubetriebe ein, um die EU‑Richtlinie Seveso III umzusetzen, und erweitert die Pflichten auf Offshore‑Erdöl‑ und Erdgasaktivitäten.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft4/14/2015XXV
Bergbau
Schwerpunkte
- Ziel der Verordnung ist die Beherrschung von Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen in Bergbaubetrieben.
- Der Anwendungsbereich umfasst chemische/thermische Aufbereitung, Lagerung, Bergebeseitigungseinrichtungen und unterirdische Gasspeicheranlagen, sofern gefährliche Stoffe in den Mengen der Gewerbeordnung‑Anlage 5 vorhanden sind.
- Betriebsinhaber müssen ein Sicherheitskonzept, einen internen Notfallplan und einen Sicherheitsbericht erstellen; außerdem ist eine Meldung schwerer Unfälle innerhalb einer Woche an die zuständige Behörde vorgeschrieben.
- Neue Meldepflicht für schwere Unfälle von in Österreich registrierten Unternehmen bei Offshore‑Erdöl‑ und Erdgasaktivitäten außerhalb der EU; Meldungen gehen an das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.