Novelle des Kraftfahrgesetzes – neue Datenbank, Tachoverbot und strengere Kennzeichnungsregeln
Ministerialentwurf vom 28.07.2015Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Kraftfahrgesetz: Er definiert Sonderkraftfahrzeuge neu, führt eine zentrale Deckungsevidenz für Versicherungsnachweise ein und verbietet Kilometerzähler‑Manipulationen. Zudem werden strengere Regeln für Probefahrtkennzeichen und den Einsatz von Blaulicht festgelegt.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/29/2015XXV
Straßenverkehr
Schwerpunkte
- Der Begriff „Sonderkraftfahrzeug“ wird neu definiert, um Fahrzeuge zu erfassen, die nicht ausschließlich auf Rädern laufen oder mit einer anderen Maschine verbunden sind.
- Ein oder zwei Tagfahrleuchten werden als zulässige Beleuchtung für bestimmte Fahrzeuge eingeführt.
- Fahrzeuge, die bei Sondertransporten von Behörden mit Blaulicht begleitet werden, dürfen nun explizit als solche gekennzeichnet werden.
- Manipulationen am Kilometerzähler werden verboten; bei Austausch muss der vorherige Kilometerstand eingestellt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.