Umsetzung der EU‑Abwicklungsverordnung und Einrichtung eines nationalen Abwicklungsfonds
Ministerialentwurf vom 06.10.2015Zusammenfassung
Der Entwurf setzt EU‑Verordnung 806/2014 in österreichisches Recht um, schafft einen einheitlichen Abwicklungsfonds, definiert die Rolle der FMA als Abwicklungsbehörde und passt mehrere Finanzgesetze an.Bundesministerium für Finanzen10/7/2015XXV
Finanzwesen
Schwerpunkte
- Die FMA wird als nationale Abwicklungsbehörde benannt und erhält Befugnisse, die nur soweit gelten, wie die EU‑Verordnung 806/2014 nicht bereits anwendbar ist.
- Die Abwicklungsbehörde kann jederzeit Auskünfte einholen, Bücher einsehen und Vor‑Ort‑Prüfungen bei betroffenen Instituten durchführen.
- Ein vereinfachtes Verfahren ermöglicht der Behörde, Maßnahmen per Bescheid zu erlassen, wenn alle betroffenen Personen bekannt sind.
- Beschlüsse des Ausschusses können bereits erlassene Bescheide der Abwicklungsbehörde in derselben Sache außer Kraft setzen.
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Stark dagegen Stark dafür
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