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Novelle der Gerichts‑ und Verwaltungsgebühren 2015/16
Ministerialentwurf vom 27.10.2015

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert mehrere Gesetze, um die Gerichts‑ und Verwaltungsgebühren zu vereinheitlichen, Rechtsmittelgebühren zu reduzieren und diakritische Zeichen im Firmenbuch zuzulassen. Die Änderungen gelten ab dem 1. Jänner 2016.
Bundesministerium für Justiz10/28/2015XXV
Steuerwesen

Schwerpunkte

  • Ein neuer Buchstabe „j“ wird in § 2 eingefügt, um Rechtsmittelgebühren für weitere Verfahrensarten zu regeln.
  • Die Überschrift von § 3 wird zu „Pauschalgebühren“ geändert und der Paragraph enthält nun detaillierte Regelungen, wann Pauschalgebühren zu entrichten sind.
  • Zusätzliche Rechtsmittelverfahren werden in § 7 Z 1a aufgelistet, sodass nun mehr Verfahren von Pauschalgebühren erfasst sind.
  • In § 19 Abs. 3 wird festgelegt, dass das Rechtsmittelinteresse in der Rechtsmittelschrift zu bewerten ist; fehlt dieses, wird die Bemessungsgrundlage des erstinstanzlichen Verfahrens verwendet.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Gerichtsgebühren-Novelle 2015
einfache Mehrheit XXV 09.12.2015
Gesetz
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Brandstetter Wolfgang, Dr.

Ohne Klub

Bundesminister für Justiz
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