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Novelle zum Tabak‑ und Nichtraucherschutzgesetz
Ministerialentwurf vom 07.01.2016

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert das Tabakgesetz, führt ein Verbot des Versandhandels, legt Höchstwerte für Schadstoffe fest und verlangt umfangreiche Kennzeichnung sowie Rückverfolgbarkeit für alle Tabakerzeugnisse.
Bundesministerium für Gesundheit1/8/2016XXV
Tabak

Schwerpunkte

  • Erweiterung des Tabakgesetzes um neue Begriffsbestimmungen für Tabakerzeugnisse und verwandte Produkte wie Kautabak, Schnupftabak, Tabak zum oralen Gebrauch und Liquids.
  • Ein generelles Verbot des Versandhandels mit Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen wird eingeführt.
  • Grenzwerte für Kondensat (max. 10 mg), Nikotin (max. 1,0 mg) und Kohlenmonoxid (max. 10 mg) pro Zigarette werden festgelegt.
  • Alle Packungen und Außenverpackungen müssen großflächige Gesundheitswarnungen (mind. 50 % der Fläche) tragen, ergänzt durch kombinierte Bild‑Text‑Warnungen bei Rauchtabakerzeugnissen.
Regierungsvorlage
Novelle des Tabakgesetzes zur Umsetzung der TPD II
einfache Mehrheit XXV 27.04.2016
Gesetz
Image of politician Oberhauser Sabine, Dr., MAS

Oberhauser Sabine, Dr., MAS

SPÖ

Bundesministerin für Gesundheit
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