Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Tabakgesetz, führt ein Verbot des Versandhandels, legt Höchstwerte für Schadstoffe fest und verlangt umfangreiche Kennzeichnung sowie Rückverfolgbarkeit für alle Tabakerzeugnisse.Bundesministerium für Gesundheit1/8/2016XXV
Tabak
Schwerpunkte
- Erweiterung des Tabakgesetzes um neue Begriffsbestimmungen für Tabakerzeugnisse und verwandte Produkte wie Kautabak, Schnupftabak, Tabak zum oralen Gebrauch und Liquids.
- Ein generelles Verbot des Versandhandels mit Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen wird eingeführt.
- Grenzwerte für Kondensat (max. 10 mg), Nikotin (max. 1,0 mg) und Kohlenmonoxid (max. 10 mg) pro Zigarette werden festgelegt.
- Alle Packungen und Außenverpackungen müssen großflächige Gesundheitswarnungen (mind. 50 % der Fläche) tragen, ergänzt durch kombinierte Bild‑Text‑Warnungen bei Rauchtabakerzeugnissen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.