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Aufhebung der Teilrechtsfähigkeit beim Patentamt
Ministerialentwurf vom 03.02.2016

Zusammenfassung

Der Entwurf beendet die Teilrechtsfähigkeit des Patentamts, überträgt dessen Vermögen auf den Bund und schafft ein Übergangsrecht für betroffene Arbeitnehmer:innen.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie2/4/2016XXV
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Der Präsident bzw. die Präsidentin des Patentamts bleibt Leiter des Amts, übernimmt jedoch nur noch die hoheitliche Aufgabe.
  • Die speziellen Bestimmungen für die Teilrechtsfähigkeit (§ 58a und § 58b) werden vollständig aufgehoben.
  • Arbeitnehmer:innen im teilrechtsfähigen Bereich können bis sieben Monate vor dem Wegfall schriftlich in ein Bundes‑Dienstverhältnis wechseln; bei Nichtwechsel endet ihr Arbeitsverhältnis.
  • Das Vermögen, die Rechte und Verbindlichkeiten der Teilrechtsfähigkeit gehen auf den Bund über und werden zweckgebunden für den Ausbau von Service‑ und Informationsleistungen verwendet.
Regierungsvorlage
Organisatorische Neuausrichtung des Patentamts und Anpassung des Biopatentrechts
einfache Mehrheit XXV 07.07.2016
Gesetz
Image of politician Klug Gerald, Mag.

Klug Gerald, Mag.

SPÖ

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
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