Novelle des Bundesstraßengesetzes: Wegfall der Wirtschaftlichkeitsprüfung, erweiterter Immissionsschutz und Zustimmungssurrogat
Ministerialentwurf vom 01.08.2016Zusammenfassung
Der Entwurf streicht die Wirtschaftlichkeitsprüfung im Trassenfestlegungsverfahren, teilt Prüfungsaufgaben zwischen Ministerium und ASFINAG, stärkt den Immissions‑ und Lärmschutz und führt ein Zustimmungssurrogat für Lärmschutzmaßnahmen ein.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie8/2/2016XXV
Straßen- und Brückenbau
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2016
- Die Wirtschaftlichkeitsprüfung wird im Trassenfestlegungsverfahren gestrichen, wodurch Planungszeiten verkürzt und Verwaltungskosten gespart werden.
- Der Bundesminister und die ASFINAG erhalten durch eine Verordnungsermächtigung klare Aufgaben bei der Prüfung wirtschaftlicher Aspekte von Straßenprojekten.
- Durch neue Verordnungen werden Immissionsschutz‑ und Lärmschutzvorgaben festgelegt, wobei die Auswirkungen auf ein gesundes Kind und einen gesunden Erwachsenen geprüft werden.
- Ein Zustimmungssurrogat sorgt dafür, dass objektseitige Lärmschutzmaßnahmen auch dann gelten, wenn Nachbarn ihre Zustimmung verweigern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.