Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung – Erweiterung des Beirates, Assistenzhund‑Regelungen & Kontaktdatenbank
Ministerialentwurf vom 01.04.2014Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert den Behindertenbeirat um Vertreter von Menschen mit Lernbeeinträchtigungen, führt ein öffentliches Ausschreibungsverfahren für den Behindertenanwalt ein, definiert Assistenzhunde und legt Qualitäts‑ sowie Förderkriterien fest und schafft eine zentrale Kontaktdatenbank im Bundessozialamtsgesetz.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz4/2/2014XXV
Mensch mit Behinderung
Schwerpunkte
- Der Bundesbehindertenbeirat bekommt ein zusätzliches Sitz‑ und Stimmrecht für Vertreter von Menschen mit Lernbeeinträchtigungen.
- Die Bestellung und Wiederbestellung des Behindertenanwalts muss öffentlich ausgeschrieben werden; ein öffentliches Hearing mit den Kandidat:innen ist Pflicht.
- Der Behindertenanwalt erhält eine Aufwandsentschädigung von 70 % des Grundbetrags, analog zu Schöffen‑ und Geschworenenvergütungen.
- Ein Assistenzhund wird definiert, die Voraussetzungen (Gesundheit, Eignung, Ausbildung) und Förderkriterien werden festgelegt; die Qualitäts‑ und Beurteilungs‑richtlinien sollen vom Bundesminister erlassen werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.