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SVÄG 2016 – Beitragshalbierung, Rehabilitation, Ausgleichszulage & Pensionssplitting
Ministerialentwurf vom 26.10.2016

Zusammenfassung

Das SVÄG 2016 führt eine Beitragshalbierung bei Aufschub der Alterspension, einen Rechtsanspruch auf berufliche Rehabilitation, einen neuen Ausgleichszulagenrichtsatz, die rückwirkende Anrechnung von Versicherungszeiten vor 2005 und erweitert das Pensionssplitting.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz10/27/2016XXV
soziale Sicherheit

Schwerpunkte

  • Bei Aufschub des Pensionsantritts wird die Beitragspflicht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf die Hälfte reduziert.
  • Versicherte erhalten einen Rechtsanspruch auf berufliche Rehabilitation, wenn sie voraussichtlich eine Invaliditäts‑ oder Berufsunfähigkeitspension erreichen.
  • Ein zusätzlicher Ausgleichszulagenrichtsatz von 1 000 € wird für alleinstehende Versicherten mit mindestens 30 Beitragsjahren eingeführt.
  • Für die Mindestversicherungszeit gelten künftig alle Versicherungszeiten, auch solche vor dem 01.01.2005.
Regierungsvorlage
Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2016 (SVÄG 2016)
einfache Mehrheit XXV 15.12.2016
Gesetz
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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