Modernisierung der Rot‑Weiß‑Rot‑Karte und Anpassung des Punktesystems
Ministerialentwurf vom 24.11.2016Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Niederlassungs‑ und Aufenthaltsgesetz: Er verlängert die Rot‑Weiß‑Rot‑Karte auf 24 Monate, hebt das Beschäftigungslimit für Studierende auf 20 Wochenstunden an und bezieht Bachelor‑ sowie Doktoratsabsolventen in das System ein. Gleichzeitig wird das Punktesystem für Fachkräfte in Mangelberufen neu gewichtet.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/25/2016XXV
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
- Erweiterung der Definition von "Ausländer Schüler oder Studierender" und Einführung einer neuen Regelung, die es Schülern, Studierenden sowie Inhabern eines Aufenthaltstitels nach § 64 Abs. 4 erlaubt, bis zu 20 Wochenstunden zu arbeiten.
- Die Frist, in der die Rot‑Weiß‑Rot‑Karte Plus nachweislich für mindestens 21 Monate innerhalb der letzten 24 Monate genutzt werden muss, wird von 10 Monaten innerhalb 12 Monaten auf 21 Monate innerhalb 24 Monaten erhöht.
- Alle neuen Bestimmungen (die genannten §§ 4, 12b, 20e und Anlage B) treten am 1. April 2017 in Kraft und gelten für Fälle, die nach dem 31. März 2017 entstehen.
- Das Punktesystem für Fachkräfte in Mangelberufen wird angepasst: Sprachkenntnisse (Deutsch + Englisch) und Berufserfahrung erhalten höhere Gewichtung, das Kriterium Alter wird reduziert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.