<!--[0-->Umsetzung der EU‑Verordnung zu Finanz‑Referenzwerten und Stärkung der FMA‑Aufsicht<!--]-->
Umsetzung der EU‑Verordnung zu Finanz‑Referenzwerten und Stärkung der FMA‑Aufsicht
Ministerialentwurf vom 14.12.2016

Zusammenfassung

Das Referenzwerte‑Vollzugsgesetz setzt die EU‑Verordnung 2016/1011 in österreichisches Recht um, benennt die FMA zur Aufsichtsbehörde und führt Geldstrafen für Verstöße ein.
Bundesministerium für Finanzen12/15/2016XXV
Finanzwesen

Schwerpunkte

  • Das Gesetz schafft die rechtliche Grundlage, damit die EU‑Verordnung 2016/1011 in Österreich wirksam wird und legt den allgemeinen Zweck fest.
  • Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) wird als zuständige Behörde für die Überwachung der Verordnung ernannt und übernimmt alle dort vorgesehenen Aufgaben.
  • Die FMA erhält weitreichende Aufsichtsbefugnisse, u. a. das Recht auf uneingeschränkten Zugang zu Unterlagen, Vor‑Ort‑Prüfungen und Anforderung von Daten von allen am Referenzwert beteiligten Personen.
  • Verstöße gegen die Verordnung werden mit Geldstrafen bis zu 500 000 Euro oder dem Dreifachen des erlangten Gewinns geahndet; juristische Personen können bis zu 1 Million Euro bestraft werden.
Regierungsvorlage
Einführung des Referenzwerte-Vollzugsgesetzes (RW-VG)
einfache Mehrheit XXV 29.06.2017
Gesetz
Image of politician Schelling Johann Georg, Dr.

Schelling Johann Georg, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Finanzen
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.