Umsetzung der EU‑Verordnung zu Finanz‑Referenzwerten und Stärkung der FMA‑Aufsicht
Ministerialentwurf vom 14.12.2016Zusammenfassung
Das Referenzwerte‑Vollzugsgesetz setzt die EU‑Verordnung 2016/1011 in österreichisches Recht um, benennt die FMA zur Aufsichtsbehörde und führt Geldstrafen für Verstöße ein.Bundesministerium für Finanzen12/15/2016XXV
Finanzwesen
Schwerpunkte
- Das Gesetz schafft die rechtliche Grundlage, damit die EU‑Verordnung 2016/1011 in Österreich wirksam wird und legt den allgemeinen Zweck fest.
- Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) wird als zuständige Behörde für die Überwachung der Verordnung ernannt und übernimmt alle dort vorgesehenen Aufgaben.
- Die FMA erhält weitreichende Aufsichtsbefugnisse, u. a. das Recht auf uneingeschränkten Zugang zu Unterlagen, Vor‑Ort‑Prüfungen und Anforderung von Daten von allen am Referenzwert beteiligten Personen.
- Verstöße gegen die Verordnung werden mit Geldstrafen bis zu 500 000 Euro oder dem Dreifachen des erlangten Gewinns geahndet; juristische Personen können bis zu 1 Million Euro bestraft werden.
Dokumente (PDFs)
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