Novelle zur Geldwäsche‑Prävention und Einführung einer Berufshaftpflichtversicherung für Kreditvermittler
Ministerialentwurf vom 04.04.2017Zusammenfassung
Der Entwurf ergänzt die Gewerbeordnung um strengere Anti‑Geldwäsche‑Regeln, führt eine Pflichtversicherung für Kreditvermittler ein und legt neue Sanktionen fest.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft4/5/2017XXV
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Für die Vermittlung von Hypothekarkrediten muss zusätzlich eine Berufshaftpflichtversicherung oder gleichwertige Garantie nach EU‑Verordnung 1125/2014 vorliegen.
- Die neuen Versicherungssummen für Vermögensberater werden festgelegt und an die EU‑Verordnung zu Kreditvermittlern angeknüpft.
- Ein kompletter neuer Abschnitt (§ 365m‑z) führt umfassende Geldwäsche‑ und Terrorismusfinanzierungsprävention ein, darunter Risikobewertung, erweiterte Sorgfaltspflichten, Meldepflichten und ein risikobasiertes Aufsichtssystem für zahlreiche Gewerbetreibende.
- Verstöße gegen die neuen Pflichten werden mit Geldstrafen bis zu 30 000 € bzw. 20 000 € geahndet; bei Versicherungsunternehmen können Strafen bis zu 5 Mio € oder 10 % des Jahresumsatzes erreicht werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.