Zusammenfassung
Die EO‑Novelle 2014 modernisiert das Exekutionsrecht: sie erklärt neue Entscheidungen zu Vermögensanordnungen zu Exekutionstiteln, verlagert Unterhaltseinwendungen auf Familiengerichte, stärkt den Schutz von prozessunfähigen Personen bei Zwangsversteigerungen und passt die Gebühren an die aktuelle Preisentwicklung an.Bundesministerium für Justiz4/30/2014XXV
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
- Gerichtliche Entscheidungen über vermögensrechtliche Anordnungen gelten künftig als Exekutionstitel.
- Die Zuständigkeit für die Vollstreckung unbeweglichen Vermögens wird auf das Bezirksgericht beschränkt, in dem die Einlage liegt.
- Einwendungen in Unterhaltssachen müssen bei dem dafür zuständigen Familiengericht geltend gemacht werden.
- Der betreibende Gläubiger muss vor Entscheidungen über Aufschub, Einschränkung oder Einstellung der Exekution angehört werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.