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Einführung einer Rückhalte‑Regelung für Filmfördermittel im ORF‑Gesetz
Ministerialentwurf vom 06.05.2014

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das ORF‑Gesetz, um bei Unterschreitung einer Förderschwelle von 8 Mio € das fehlende Geld aus dem Programmentgelt einzubehalten und zweckgebunden zu verwalten.
Bundeskanzleramt5/7/2014XXV
Hörfunk
Fernsehen

Schwerpunkte

  • Der neue Absatz 17a legt fest, dass bei einem Jahresdefizit von weniger als 8 Mio € im Film/Fernseh‑Abkommen die GIS den fehlenden Betrag vom eingezogenen Programmentgelt des ORF einbehält.
  • In § 36 Abs. 1 Z 3 lit. b wird die Verweisliste aktualisiert, sodass der neue Absatz 17a korrekt referenziert wird.
  • Der Text von § 39c wird um die Verweisung auf den neuen Absatz 17a ergänzt, damit das Sperrkonto die eingezogenen Beträge korrekt zuordnen kann.
  • Der neue Absatz 14 in § 49 legt das Inkrafttreten der Änderungen auf den 1. Juli 2014 fest und bestimmt, dass sie erstmals im Kalenderjahr 2014 gelten.
Regierungsvorlage
Einführung einer Rückhalte‑Klausel für Filmfördermittel im ORF‑Gesetz
einfache Mehrheit XXV 10.07.2014
Gesetz
Image of politician Spindelegger Michael, Dr.

Spindelegger Michael, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Finanzen
Vizekanzler
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