Einführung einer Rückhalte‑Regelung für Filmfördermittel im ORF‑Gesetz
Ministerialentwurf vom 06.05.2014Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das ORF‑Gesetz, um bei Unterschreitung einer Förderschwelle von 8 Mio € das fehlende Geld aus dem Programmentgelt einzubehalten und zweckgebunden zu verwalten.Bundeskanzleramt5/7/2014XXV
Hörfunk
Fernsehen
Schwerpunkte
- Der neue Absatz 17a legt fest, dass bei einem Jahresdefizit von weniger als 8 Mio € im Film/Fernseh‑Abkommen die GIS den fehlenden Betrag vom eingezogenen Programmentgelt des ORF einbehält.
- In § 36 Abs. 1 Z 3 lit. b wird die Verweisliste aktualisiert, sodass der neue Absatz 17a korrekt referenziert wird.
- Der Text von § 39c wird um die Verweisung auf den neuen Absatz 17a ergänzt, damit das Sperrkonto die eingezogenen Beträge korrekt zuordnen kann.
- Der neue Absatz 14 in § 49 legt das Inkrafttreten der Änderungen auf den 1. Juli 2014 fest und bestimmt, dass sie erstmals im Kalenderjahr 2014 gelten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.