Zusammenfassung
Das Bundes‑Energieeffizienzgesetz legt verbindliche Ziele zur Reduktion des Endenergieverbrauchs bis 2020 fest, verpflichtet Unternehmen und Energielieferanten zu Audits bzw. Managementsystemen und definiert ein KWK‑Punkte‑System für den Ankauf durch Endverbraucher.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft5/9/2014XXV
Energie
Schwerpunkte
- Das Gesetz definiert das nationale Endenergie‑Effizienzziel von 1 100 PJ bis 2020 und ein kumulatives Einsparziel von 218 PJ.
- Große Unternehmen müssen entweder alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen oder ein zertifiziertes Energiemanagementsystem einführen und die Ergebnisse bis zum 28. Februar des Folgejahres melden.
- Energielieferanten müssen jährlich Energieeffizienz‑Maßnahmen im Umfang von mindestens 0,6 % ihres durchschnittlichen Energieabsatzes (ca. 5,7 PJ) nachweisen; bei Nichterfüllung drohen Verwaltungsstrafen.
- Der Bund muss jährlich mindestens 3 % seiner beheizten und gekühlten Gebäudefläche sanieren (etwa 48,2 GWh Einsparungen) und dabei vorrangig Gebäude mit schlechtester Energieeffizienz renovieren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.