Bundes‑Energieeffizienz‑ und KWK‑Punkte‑Gesetz 2015‑2020
namentlich
abgestimmt am
09.07.2014
Zusammenfassung
Das Gesetz bündelt Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Österreich, legt verbindliche Verbrauchsziele bis 2020 fest, verpflichtet Unternehmen zu Audits und Energiemanagement sowie Energielieferanten zum Ankauf von KWK‑Punkten, und schafft Finanzierungs‑ und Überwachungsinstrumente.
2/3 MehrheitXXV09.07.2014
Gesetz
Energie
Verfassung
namentliche Abstimmung
Schwerpunkte
Das Gesetz legt bis 2020 ein Endenergieverbrauchsziel von maximal 1 050 Petajoule fest und definiert ein kumulatives Effizienz‑Ziel von 310 Petajoule, das durch jährliche Maßnahmen von Unternehmen, Energielieferanten und dem Bund erreicht werden muss.
Unternehmen müssen je nach Größe ein zertifiziertes Energiemanagement‑System oder ein externes Energieaudit alle vier Jahre durchführen und die Ergebnisse der nationalen Monitoring‑Stelle melden.
Energielieferanten müssen jährlich mindestens 0,6 % ihres Energieabsatzes in Form von KWK‑Punkten nachweisen; bei Nichterfüllung können sie stattdessen einen Ausgleichsbetrag (mind. 20 Cent/kWh) zahlen.
Der Bund übernimmt eine Vorbildfunktion: er muss jährlich über seine eigenen Energieeinsparungen informieren, Energie‑Experten bestellen und bei Neubauten Niedrig‑Energie‑Gebäudestandards einhalten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.