Novelle zur EU‑Konformität des Eisenbahn- und Unfalluntersuchungsgesetzes
Ministerialentwurf vom 14.07.2014Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Eisenbahn‑ und Unfalluntersuchungsgesetz an, um die EU‑Richtlinie 2004/49/EG vollständig umzusetzen. Er führt Überprüfungspflichten für Betreiber, legt Fristen für behördliche Entscheidungen fest und erweitert die Definition von Unfällen.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/15/2014XXV
Schienentransport
Schwerpunkte
- Der Bundesminister kann von Eisenbahnverkehrsunternehmen verlangen, innerhalb eines Monats zu prüfen, ob ihre bestehenden Sicherheitsvorkehrungen nach neuen Rechtsvorschriften noch geeignet sind.
- Für Eisenbahninfrastrukturunternehmen gilt dieselbe Überprüfungspflicht wie für die Verkehrsgesellschaften, um sicherzustellen, dass Infrastrukturmaßnahmen den geänderten Sicherheitsanforderungen entsprechen.
- Die Behörde muss über Anträge für Baugenehmigungen, Sicherheitsbescheinigungen und Genehmigungen innerhalb von vier Monaten entscheiden, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden.
- Die Definition von "Unfall" im Schienenbereich wird erweitert, um alle Ereignisse mit schädlichen Folgen (z. B. Kollisionen, Entgleisungen, Brände) abzudecken, wie es die EU‑Richtlinie fordert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.