Vorbereitung auf Solvency II und Flexibilisierung der betrieblichen Vorsorge
Ministerialentwurf vom 02.02.2014Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Versicherungsaufsichtsgesetz und das BMSVG, um österreichische Versicherer auf das EU‑Solvency‑II‑Regime vorzubereiten und die Übertragung von Pensionsvermögen zu ermöglichen.Bundesministerium für Finanzen2/3/2014XXV
Versicherungswesen
Schwerpunkte
- Der Entwurf fügt eine neue Informationsziffer (Z 7a) ein, die das Sammeln zweckdienlicher Daten für die zusätzliche Aufsicht nach Solvency II ermöglicht.
- Die Formulierung „auf deren Verlangen“ wird aus § 118a und § 118g gestrichen, um die Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden zu vereinfachen.
- Versicherer müssen bis zum 31. Dezember 2014 ein Governance‑System, Risikomanagement‑Funktionen, Kapitalmanagement‑Strategie und jährliche Risiko‑Bewertungen aufbauen.
- Versicherer müssen jährlich quantitative und qualitative Informationen elektronisch an die FMA melden; Quartalsmeldungen sind innerhalb von 8 Wochen nach Quartalsende zu übermitteln.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.