Umsetzung der EU‑Verordnung zu Explosivstoff‑Vorläufen: Registrierung, Meldungen & neue Straftaten
Ministerialentwurf vom 20.07.2014Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Chemikaliengesetz und das BKA‑Gesetz an, um die EU‑Verordnung über Explosivstoff‑Vorläuferstoffe umzusetzen. Er führt ein Registrierungssystem für bestimmte Chemikalien, eine Meldepflicht für verdächtige Transaktionen und neue Strafbestimmungen ein.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/21/2014XXV
Umwelt
Schwerpunkte
- Ein Registrierungssystem wird eingeführt, das für Wasserstoffperoxid (12‑35 % wt.) und Nitromethan (30‑40 % wt.) gilt; Käufer müssen sich beim Händler ausweisen und registrieren lassen.
- Wirtschaftsteilnehmer müssen verdächtige Transaktionen, Verlust oder Diebstahl von Ausgangsstoffen unverzüglich an die nationale Kontaktstelle melden.
- Ein neuer Straftatbestand sieht bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe für den Erwerb, Besitz oder die Weitergabe von Ausgangsstoffen mit dem Vorsatz der Sprengstoffherstellung vor.
- Das Bundeskriminalamt richtet eine Meldestelle für Ausgangsstoffe ein, die Meldungen entgegennimmt, analysiert und weiterleitet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.