Einführung des zentralen GISA‑Registers und neue Ruhen‑Regelungen für Gewerbetreibende
Ministerialentwurf vom 08.09.2014Zusammenfassung
Der Entwurf führt das zentrale Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) ein, ersetzt das alte Gewerberegister, legt neue Melde‑ und Ruhen‑Regeln für bestimmte Berufsgruppen fest und regelt den Datenzugriff für Behörden und die Öffentlichkeit.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft9/9/2014XXV
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Bei Ausübung des Feilbietens (Marktverkauf) muss die GISA‑Eintragung stets mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
- Namensänderungen von Gewerbetreibenden sind innerhalb von vier Wochen bei der Behörde anzuzeigen, sofern sie nicht bereits im Personen‑ oder Melderegister erfasst sind.
- Für Versicherungsvermittler, Immobilientreuhänder, Baumeister und gewerbliche Vermögensberater muss das Ruhen der Gewerbeausübung im Vorhinein gemeldet werden; während des Ruhens entfällt die Pflicht zur Haftpflicht‑ bzw. Vermögensschaden‑versicherung.
- Das GISA erfasst umfassende Daten zu natürlichen Personen und Rechtsträgern, darunter Name, Geburtsdatum, Beruf, Gewerbebeschreibung, Standort, Versicherungs‑ und Befähigungsnachweise.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.