<!--[0-->Änderung des Wehrgesetzes – kürzere Milizübungen und Öffnung für Frauen<!--]-->
Änderung des Wehrgesetzes – kürzere Milizübungen und Öffnung für Frauen
Ministerialentwurf vom 09.09.2014

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Wehrgesetz: Milizübungen werden kürzer, Frauen dürfen freiwillig Milizübungen leisten, und die Änderungen gelten ab 1. Januar 2015.
Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport9/10/2014XXV
Verteidigung

Schwerpunkte

  • Die Gesamtdauer der Milizübungen wird reduziert: Offizier 120 Tage, Unteroffizier 90 Tage, sonstige Funktionen 30 Tage; freiwillige Nachübungen dürfen bis zum Dreifachen der jeweiligen Gesamtdauer erfolgen.
  • Frauen erhalten das Recht, nach einer freiwilligen Meldung Milizübungen zu leisten und unterliegen dabei denselben Regelungen wie männliche Wehrpflichtige, jedoch ohne verpflichtenden Zwang.
  • Die neuen Bestimmungen treten am 1. Januar 2015 in Kraft.
  • Für Soldaten, die bis zum 31. Dezember 2014 bereits Milizübungen geleistet haben, bleibt die alte Regelung (150 Tage für Offizier, 120 Tage für Unteroffizier) bis zum Jahresende 2014 gültig.
Stimmungsbarometer. Wie stehen Sie zu dem Vorschlag?

Grafik wird nach Eingabe freigeschalten. Die Ergebnisse werden anonym gespeichert.

Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Gleichstellung von Frauen im Miliz‑Dienst und Anpassung der Bundesheerkommission
2/3 Mehrheit XXV 10.12.2014
Gesetz
Image of politician Klug Gerald, Mag.

Klug Gerald, Mag.

SPÖ

Bundesminister für Landesverteidigung und Sport
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.