Einführung der UDRB‑Benchmark und Änderung des Nationalbankgesetzes
Ministerialentwurf vom 14.09.2014Zusammenfassung
Das Gesetz führt die Umlaufgewichtete Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRB) als neue Benchmark ein, die ab dem 1. Jänner 2015 die bisherige SMR‑Bund ersetzt, und ändert das Nationalbankgesetz, um externe Rechnungsprüfer für bis zu drei Jahre zu bestellen.Bundesministerium für Finanzen9/15/2014XXV
Finanzwesen
Schwerpunkte
- Die SMR‑Bund wird in allen Bundesgesetzen und Verordnungen durch die neue UDRB ersetzt, mit Inkrafttreten am 1. Jänner 2015.
- In privaten Verträgen gilt die UDRB ab dem 1. Jänner 2015; für vor diesem Datum geschlossene Verträge wird ein von der OeNB festgelegter Korrekturwert angewendet, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.
- Die OeNB berechnet die UDRB täglich für jeden Bankarbeitstag, veröffentlicht sie wöchentlich nachträglich online und legt die Berechnungsmethodik sowie die zugrunde liegenden Daten auf ihrer Website offen.
- Fehlt ein UDRB‑Wert für einen festgelegten Stichtag, wird der zuletzt veröffentlichte Wert als Indikator verwendet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.