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Erhöhung der Familienbeihilfe & Anpassungen im FLAG und KBGG
Ministerialentwurf vom 17.02.2014

Zusammenfassung

Der Entwurf erhöht die Familienbeihilfe in drei Stufen, erweitert Leistungsnachweise für Studierende, passt die Regelungen zum Europäischen Freiwilligendienst an Erasmus+ an und erweitert die Aufenthaltsgrundlage auf Asyl‑Gesetz‑Titel.
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend2/18/2014XXV
Familienleistungsausgleich

Schwerpunkte

  • Der Nachweis für Studierende wird erweitert: Erfolgreich abgeschlossene Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Orientierungsphase (mindestens 14 ECTS‑Punkte) zählen jetzt als Leistungsnachweis.
  • Der Europäische Freiwilligendienst wird von „Jugend in Aktion“ auf das EU‑Programm Erasmus+ umgestellt.
  • Die Anspruchsvoraussetzungen für ausländische Personen werden auf das Asylgesetz § 54 erweitert, sodass humanitäre Aufenthaltsrechte weiterhin zum Bezug von Familienbeihilfe berechtigen.
  • Die Familienbeihilfe wird in drei Stufen erhöht: Juli 2014 (+4 %), Januar 2016 (+1,9 %) und Januar 2018 (+1,9 %).
Regierungsvorlage
Erhöhung der Familienbeihilfe & Anpassung von Anspruchsvoraussetzungen
einfache Mehrheit XXV 29.04.2014
Gesetz
Image of politician Mitterlehner Reinhold, Dr.

Mitterlehner Reinhold, Dr.

ÖVP

Betraut mit der Leitung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung
Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
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