Erhöhung der Familienbeihilfe & Anpassung von Anspruchsvoraussetzungen
abgestimmt am
29.04.2014
Zusammenfassung
Das Gesetz erhöht die Familienbeihilfe in drei Stufen, führt einen höheren Behinderten‑Zuschlag ein und passt die Voraussetzungen für Studierende sowie die Anspruchsgrundlage für ausländische Familien an aktuelle EU‑ und Asyl‑Regelungen.
einfache MehrheitXXV29.04.2014
Gesetz
Familienleistungsausgleich
Schwerpunkte
Ein neuer Nachweis für das erste Studienjahr wird eingeführt: mindestens 14 ECTS‑Punkte müssen erbracht werden, damit die Familienbeihilfe weitergezahlt wird.
Der Verweis auf den Europäischen Freiwilligendienst wird von „Jugend in Aktion“ auf das aktuelle Erasmus+‑Programm aktualisiert.
Die Anspruchsvoraussetzungen für nicht‑österreichische Staatsangehörige werden von den NAG‑Titeln auf § 54 AsylG 2005 umgestellt.
Die monatlichen Familienbeihilfe‑Beträge werden in drei Stufen (2014, 2016, 2018) um rund 4 % bzw. 1,9 % erhöht; gleichzeitig steigt der Behinderten‑Zuschlag um 8,4 %/1,9 %.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.