Rechtssicherheit für behinderte Personen bei erhöhter Familienbeihilfe nach gescheitertem Arbeitsversuch
abgestimmt am
29.04.2014
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass Menschen mit dauernder Erwerbsunfähigkeit ihre erhöhte Familienbeihilfe behalten dürfen, auch wenn ein Arbeitsversuch scheitert und das Einkommen die zulässige Grenze überschreitet.
einfache MehrheitXXV29.04.2014
Entschließung
Mensch mit Behinderung
Familienleistungsausgleich
Schwerpunkte
Personen, bei denen eine dauernde Erwerbsunfähigkeit nach § 2 Abs. 1 lit. c FLAG festgestellt wurde, sollen ihr Recht auf erhöhte Familienbeihilfe behalten, selbst wenn ein Arbeitsversuch scheitert.
Das Fortbestehen der erhöhten Familienbeihilfe ist unabhängig davon, ob das Einkommen aus dem Arbeitsversuch die Grenze aus § 5 Abs. 1 FLAG überschreitet.
Der Gesetzentwurf soll Rechtssicherheit schaffen und verhindern, dass die Angst vor einem Verlust der Beihilfe Menschen mit Behinderung von einem Arbeitsversuch abhält.
Der Antrag stützt sich auf Artikel 27 der UN‑Behindertenrechtskonvention, der das Recht von Menschen mit höchstem Unterstützungsbedarf auf Erwerbstätigkeit bestätigt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.