<!--[0-->Einführung von Völkermord‑, Menschenrechts‑ und Kriegsverbrechensdelikten & zentrale Zuständigkeit Wien<!--]-->
Einführung von Völkermord‑, Menschenrechts‑ und Kriegsverbrechensdelikten & zentrale Zuständigkeit Wien
Ministerialentwurf vom 23.09.2014

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert das österreichische Strafrecht um Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, führt neue Straftatbestände ein und richtet eine bundesweite Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Wien für diese schweren Vergehen ein.
Bundesministerium für Justiz9/24/2014XXV
Strafrecht

Schwerpunkte

  • Die Verjährungsfrist für alle Straftaten, die dem 25. Abschnitt (Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen) zugeordnet sind, wird aufgehoben.
  • Ein neuer Straftatbestand wird eingeführt, der das Verschwindenlassen einer Person unter Strafe stellt.
  • Ein neuer Abschnitt (§ 321a) definiert Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit zehn einzelnen Tatbeständen und entsprechenden Strafrahmen.
  • Ein neuer Abschnitt (§ 321b) legt Kriegsverbrechen gegen Personen fest, darunter Tötung, Geiselnahme und Folter von Personen, die durch das humanitäre Völkerrecht geschützt sind.
Regierungsvorlage
Erweiterung des StGB um internationale Verbrechen und Vorgesetztenhaftung
einfache Mehrheit XXV 11.12.2014
Gesetz
Image of politician Brandstetter Wolfgang, Dr.

Brandstetter Wolfgang, Dr.

Ohne Klub

Bundesminister für Justiz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.