SPG‑Novelle 2014: Erweiterte Polizeibefugnisse bei Sportgroßveranstaltungen, Schutz kritischer Infrastruktur & neue DNA‑Regelung
Ministerialentwurf vom 18.02.2014Zusammenfassung
Die SPG‑Novelle 2014 erweitert das Sicherheitspolizeigesetz um Befugnisse gegen rassistisch motivierte Gewalt bei Sportgroßveranstaltungen, stärkt den Schutz kritischer Infrastrukturen und reguliert DNA‑Untersuchungen nur für schwere Straftaten. Das Gesetz tritt am 1. Juli 2014 in Kraft.Bundesministerium für Inneres2/19/2014XXV
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
- Der Gesetzestext erweitert die Befugnisse von Sicherheitsbehörden bei Sportgroßveranstaltungen, sodass sie nun auch rassistisch motivierte Handlungen nach dem Verbotsgesetz und § 283 StGB ahnden können.
- Der Schutz kritischer Infrastrukturen (z. B. Energie‑, Wasser‑ und IT‑Systeme) wird als Aufgabe der Sicherheitspolizei festgeschrieben.
- Die Definition des gefährlichen Angriffs wird um das Neue‑Psychoaktive‑Substanzen‑Gesetz (NPSG) ergänzt.
- DNA‑Untersuchungen dürfen nur noch bei Straftaten mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe durchgeführt werden.
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