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Umfassende Reform des Universitätsgesetzes: Gleichstellung, Finanzierung und Forschung
Ministerialentwurf vom 01.10.2014

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das Universitätsgesetz, stärkt Gleichstellung durch verpflichtende Geschlechterparität und einen neuen Gleichstellungsplan, erweitert die Möglichkeiten zur Mittelbeschaffung und regelt neue Bereiche wie die Nutzung von Sterbedaten und den Bauleitplan.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft10/2/2014XXV
Hochschulausbildung

Schwerpunkte

  • Die Leitprinzipien des Universitätsgesetzes werden um die Vereinbarkeit von Studium/Beruf mit Kinder‑ und Pflegepflichten erweitert.
  • Alle Kollegialorgane und Gremien müssen künftig geschlechterparitätisch besetzt sein; bei ungerader Mitgliederzahl wird ein Mitglied rechnerisch entfernt, um die Parität zu prüfen.
  • Universitäten müssen neben einem Frauenförderungsplan auch einen Gleichstellungsplan erlassen, der die Vereinbarkeit und Antidiskriminierung umfasst.
  • Sterbedaten dürfen für medizinische Forschung verwendet werden, sofern die zuständige Ethikkommission einbezogen ist und die Daten vertraulich behandelt werden.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Novelle zu UG 2002 & HG 2005 – Gleichstellung, gemeinsame Studien, Spenden, Sterbedaten & Bauleitplan
einfache Mehrheit XXV 10.12.2014
Gesetz
Image of politician Mitterlehner Reinhold, Dr.

Mitterlehner Reinhold, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
Vizekanzler
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