Umfassende Reform des Universitätsgesetzes: Gleichstellung, Finanzierung und Forschung
Ministerialentwurf vom 01.10.2014Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das Universitätsgesetz, stärkt Gleichstellung durch verpflichtende Geschlechterparität und einen neuen Gleichstellungsplan, erweitert die Möglichkeiten zur Mittelbeschaffung und regelt neue Bereiche wie die Nutzung von Sterbedaten und den Bauleitplan.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft10/2/2014XXV
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
- Die Leitprinzipien des Universitätsgesetzes werden um die Vereinbarkeit von Studium/Beruf mit Kinder‑ und Pflegepflichten erweitert.
- Alle Kollegialorgane und Gremien müssen künftig geschlechterparitätisch besetzt sein; bei ungerader Mitgliederzahl wird ein Mitglied rechnerisch entfernt, um die Parität zu prüfen.
- Universitäten müssen neben einem Frauenförderungsplan auch einen Gleichstellungsplan erlassen, der die Vereinbarkeit und Antidiskriminierung umfasst.
- Sterbedaten dürfen für medizinische Forschung verwendet werden, sofern die zuständige Ethikkommission einbezogen ist und die Daten vertraulich behandelt werden.
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Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.