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Einführung der Basismobilisations‑Qualifikation & Reform der Masseur‑Ausbildung
Ministerialentwurf vom 20.10.2014

Zusammenfassung

Der Entwurf führt die Spezialqualifikation „Basismobilisation“ ein, reduziert die praktische Ausbildung für gewerbliche Masseure und vereinfacht die Berufsausübungsregeln im MTD‑Gesetz.
Bundesministerium für Gesundheit10/21/2014XXV
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Eine neue Spezialqualifikation „Basismobilisation“ wird eingeführt, die medizinischen Masseuren und Heilmasseuren erlaubt, Patienten bei Mobilität und Gehhilfen zu unterstützen.
  • Die bisherige praktische, verkürzte Ausbildung für gewerbliche Masseure wird von 875 auf 400 Stunden reduziert.
  • Personen, die die Basismobilisations‑Qualifikation besitzen, dürfen die Zusatzbezeichnung „Basismobilisation“ hinter ihrer Berufsbezeichnung führen.
  • Die meisten Änderungen (inklusive §70a) treten am 1. September 2015 in Kraft.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Einführung der Spezialqualifikation Basismobilisation und weitere Anpassungen im Gesundheitsberuferecht
einfache Mehrheit XXV 21.01.2015
Gesetz
Image of politician Oberhauser Sabine, Dr., MAS

Oberhauser Sabine, Dr., MAS

SPÖ

Bundesministerin für Gesundheit
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