Einführung der Basismobilisations‑Qualifikation & Reform der Masseur‑Ausbildung
Ministerialentwurf vom 20.10.2014Zusammenfassung
Der Entwurf führt die Spezialqualifikation „Basismobilisation“ ein, reduziert die praktische Ausbildung für gewerbliche Masseure und vereinfacht die Berufsausübungsregeln im MTD‑Gesetz.Bundesministerium für Gesundheit10/21/2014XXV
Gesundheit
Schwerpunkte
- Eine neue Spezialqualifikation „Basismobilisation“ wird eingeführt, die medizinischen Masseuren und Heilmasseuren erlaubt, Patienten bei Mobilität und Gehhilfen zu unterstützen.
- Die bisherige praktische, verkürzte Ausbildung für gewerbliche Masseure wird von 875 auf 400 Stunden reduziert.
- Personen, die die Basismobilisations‑Qualifikation besitzen, dürfen die Zusatzbezeichnung „Basismobilisation“ hinter ihrer Berufsbezeichnung führen.
- Die meisten Änderungen (inklusive §70a) treten am 1. September 2015 in Kraft.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.