Zusammenfassung
Der Entwurf stärkt das Qualitätsmanagement ganztägiger Schulen, führt Betreuungspläne mit Lern‑ und Freizeitanteil ein, erweitert die tägliche Bewegung auf fünf Einheiten pro Woche und erlaubt qualifizierten Nicht‑Lehrkräften die Aufsicht.Bundesministerium für Bildung und Frauen11/5/2014XXV
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
- Betreuungspläne werden erweitert, sodass Lernzeit für Hausaufgaben und individuelle Förderung genutzt wird; im Freizeitteil sollen kreative, künstlerische und sportliche Aktivitäten gefördert werden.
- Ein Qualitätsmanagement für alle Schulen, inkl. ganztägiger Formen, wird eingeführt, um einheitliche Standards für Lern‑ und Freizeitbetreuung zu sichern.
- Nicht‑Lehrpersonal (z. B. Eltern, Sport‑ oder Musikfachleute) darf unter Aufsicht die Beaufsichtigung von Schülerinnen und Schülern übernehmen, wenn dies zur Sicherheit und zweckmäßigen Erfüllung schulischer Aufgaben nötig ist.
- Personen mit besonderer Qualifikation können im Freizeitteil eingesetzt werden, auch wenn sie nicht bei einer Gebietskörperschaft angestellt sind.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Qualitäts‑, Bewegungs‑ und Freizeitreform für ganztägige Schulen
einfache Mehrheit XXV 25.02.2015
Gesetz
Dokumente (PDFs)
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Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.