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Anpassung der Rauchfangkehrer‑Regelungen an EU‑Dienstleistungsrecht
Ministerialentwurf vom 10.12.2014

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert die Gewerbeordnung, um das Rauchfangkehrergewerbe an EU‑Dienstleistungsrecht anzupassen. Nur noch sicherheitsrelevante Tätigkeiten unterliegen Niederlassungs‑ und Bedarfsprüfungen; das Verbot des Aufsuchens für kosmetische Artikel wird aufgehoben.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft12/11/2014XXV
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Der Entwurf schließt das Rauchfangkehrergewerbe von der allgemeinen Ausnahme‑Klausel aus, weil es sicherheitsrelevante Aufgaben beinhaltet.
  • Das Verbot, Privatpersonen zum Sammeln von Bestellungen auf kosmetische Artikel zu besuchen, wird aufgehoben.
  • Die Definition, welche Tätigkeiten als sicherheitsrelevant gelten, wird präzisiert; nur das Überprüfen und die damit verbundene Gefahrabwehr bleiben unter den strengeren Vorgaben.
  • Neue Voraussetzungen (Bedarf und keine Mehrfachausübung im gleichen Kehrgebiet) gelten nur für sicherheitsrelevante Tätigkeiten.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Novelle der Gewerbeordnung zur Reform des Rauchfangkehrergewerbes
einfache Mehrheit XXV 26.03.2015
Gesetz
Image of politician Mahrer Harald, Mag. Dr.

Mahrer Harald, Mag. Dr.

Ohne Klub

Staatssekretär im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
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