Reform der Sozialversicherungs‑ und Kriegsopferversorgungs‑gesetze inkl. Contergan‑Rente
Ministerialentwurf vom 01.02.2015Zusammenfassung
Der Entwurf reformiert die Sozialversicherungs‑ und Kriegsopferversorgungs‑gesetze: Er führt eine vereinfachte Zusatzrente ein, hebt Kürzungen bei der Familienzulage auf, fasst alle Renten zu einem Jahres‑Leistungsbetrag zusammen, löst den Kriegsopfer‑ und Behindertenfonds auf und schafft ein neues Contergan‑Hilfeleistungsgesetz.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz2/2/2015XXV
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
- Die Zusatzrente wird künftig gezahlt, wenn das monatliche Einkommen des Schwerbeschädigten den Richtsatz für Witwenpension nicht übersteigt; die Einkommensgrenze wird bei Inanspruchnahme einer Familienzulage um je 42,30 € erhöht.
- Die Familienzulage wird für jeden Angehörigen in voller Höhe ausbezahlt und darf nicht mehr gekürzt werden, wenn die Zusatzrente gezahlt wird.
- Anträge auf Zusatzrente, die innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten gestellt werden, können rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Anspruchserfüllung bewilligt werden.
- Alle Rentenleistungen, die vor dem Inkrafttreten gewährt wurden, werden zu einem einzigen Leistungsbetrag zusammengefasst und jährlich um den Faktor des Richtsatzes angepasst.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.