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Einführung eines Opt‑out‑Verfahrens für den GVO‑Anbau in Österreich
Ministerialentwurf vom 05.03.2015

Zusammenfassung

Der Entwurf ergänzt das Gentechnikgesetz um neue Regelungen, die der Bundesministerin für Gesundheit erlauben, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) im gesamten Land oder in Teilen davon zu beschränken. Zusätzlich gibt er Übergangsbestimmungen, die es ermöglichen, bereits laufende Zulassungsverfahren innerhalb einer kurzen Frist anzupassen.
Bundesministerium für Gesundheit3/6/2015XXV
Wissenschaften
Forschung und geistiges Eigentum

Schwerpunkte

  • Die Bundesministerin für Gesundheit kann während des GVO‑Zulassungsverfahrens verlangen, dass das gesamte Bundesgebiet oder Teile davon vom Anbau ausgeschlossen werden.
  • Die Aufforderung zur Beschränkung muss spätestens 45 Tage nach Weiterleitung des Bewertungsberichts an den Antragsteller erfolgen.
  • Erhebt der Antragsteller innerhalb von 30 Tagen keinen Widerspruch, gilt die Beschränkung als akzeptiert.
  • Für bereits bestehende Zulassungen und noch laufende Anträge gilt eine Übergangsfrist von sechs Monaten nach Inkrafttreten der EU‑Richtlinie, in der die Ministerin die Beschränkung verlangen kann.
Regierungsvorlage
Änderung des Gentechnikgesetzes zur Sicherung der nationalen Selbstbestimmung beim GVO-Anbau
einfache Mehrheit XXV 08.07.2015
Gesetz
Image of politician Oberhauser Sabine, Dr., MAS

Oberhauser Sabine, Dr., MAS

SPÖ

Bundesministerin für Gesundheit
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