Grundbuchs‑Novelle 2019: Stärkung der Treuhänderrangordnung und Verfahrenserleichterungen
Ministerialentwurf vom 02.04.2019Zusammenfassung
Die Grundbuchs‑Novelle 2019 stärkt die Treuhänderrangordnung, ermöglicht vorzeitige Löschungen, regelt den Todesfall des Treuhänders und erweitert das Antragsrecht, während sie Zustellungs‑ und Dokumentationspflichten vereinfacht.Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz4/3/2019XXVI
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
- Vorzeitige Löschung der Anmerkung der Rangordnung ist möglich, wenn Eigentümer und Berechtigter schriftlich zustimmen; die Unterschriften müssen notariell oder gerichtlich beglaubigt sein.
- Stirbt ein bestellter Notar oder Rechtsanwalt, verliert seine Berufsberechtigung oder ruht diese, können das Notariatssubstitut bzw. der Kammerkommissär die Rangordnung nutzen, wenn sie das Bestellungsdekret bzw. die Amtsbestätigung vorlegen.
- Die Beglaubigung einer Unterschrift durch einen Notar hindert ihn nicht daran, gleichzeitig als Treuhänder bestellt zu sein und einen Rangordnungsantrag zu stellen.
- Sowohl die berechtigte als auch die belastete Partei dürfen Anträge in Grundbuchverfahren stellen; das gilt auch für die Einverleibung der Löschung eines Pfandrechts.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.