Grundbuchs‑Novelle 2020 – Digitalisierung und Stärkung der Treuhänderrangordnung
abgestimmt am
08.07.2020
Zusammenfassung
Die Grundbuchs‑Novelle 2020 modernisiert das Grundbuchverfahren: Sie erlaubt vorzeitige Löschung von Rangordnungs‑Anmerkungen, regelt die Vertretung bei Ausfall von Notaren/Rechtsanwälten, erweitert das Antragsrecht und reduziert Verwaltungsaufwand durch digitale Nachweise. Alle Änderungen gelten ab 1. Oktober 2020.
einfache MehrheitXXVII08.07.2020
Gesetz
Wohnungspolitik
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
Vor Ablauf der gesetzlichen Frist kann die Anmerkung der Rangordnung von Eigentümer oder Berechtigtem gelöscht werden, wenn beide schriftlich und notariell bzw. gerichtlich beglaubigt zustimmen.
Fällt ein Notar oder Rechtsanwalt, der als Treuhänder bestellt ist, aus (Tod, Ruhen der Lizenz), dürfen das bestellte Notariatssubstitut bzw. der Kammerkommissär die Rangordnung nutzen, wenn sie ihr Bestellungsdekrett bzw. die Amtsbestätigung vorlegen.
Im Grundbuchverfahren dürfen sowohl die berechtigte als auch die belastete Partei Anträge stellen; ein Hypothekargläubiger kann die Löschung eines Pfandrechts beantragen, wenn er die schriftliche (nicht beglaubigte) Zustimmung des Eigentümers nachweist.
Wird ein Antragsteller vertreten, erfolgt die Zustellung der Entscheidung nur an den Vertreter – das spart jährlich ca. 150 000 Postsendungen und rund 300 000 €.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.