Abschaffung der persönlichen Zustellung bei Grundbuchanträgen
abgestimmt am
08.07.2020
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag streicht die Regelung, nach der Grundbuchanträge nur dann persönlich zugestellt werden, wenn der Antragsteller nicht vertreten ist, und will damit Verwaltungsaufwand reduzieren, wobei Kritiker Transparenz- und Rechtssicherheitsverluste befürchten.
einfache MehrheitXXVII08.07.2020
Abänderung
Wohnungspolitik
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
Der Antrag streicht Ziffer 4, die derzeit regelt, dass Antragsteller nur dann von Amtswegen informiert werden, wenn sie nicht vertreten sind.
Ziffer 5 wird zu Ziffer 4 umbenannt, sodass die übrigen Bestimmungen unverändert bleiben.
Die Begründung betont, dass die Abschaffung der persönlichen Zustellung jährlich rund 150 000 Vorgänge betrifft und damit einen erheblichen Verwaltungsaufwand darstellt.
Gegner des Antrags warnen, dass die Wegnahme der persönlichen Zustellung die Transparenz und Rechtssicherheit verringert und in Einzelfällen existenzbedrohend sein kann.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.