Novelle zum Berufsausbildungsgesetz 2019 – Modernisierung, Flexibilisierung und bessere Vermittlung von Lehrlingen
Ministerialentwurf vom 07.05.2019Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das Berufsausbildungsgesetz: Er ersetzt veraltete Begriffe, führt alle fünf Jahre eine verpflichtende Berufsanalyse ein, stärkt die überbetriebliche Lehrausbildung, ermöglicht reduzierte Ausbildungszeiten für Eltern und Pflegende und erleichtert die Prüfung im anderen Bundesland.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort5/8/2019XXVI
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Die Begriffe „verwendet“ und „Lehrlingsentschädigung“ werden durch die neutraleren Formulierungen „tätig“ bzw. „Lehrlingseinkommen“ ersetzt, um das Bild von Lernenden zu modernisieren.
- Die Ministerin ist verpflichtet, alle fünf Jahre systematische Lehrberufsanalysen durchzuführen und aktuelle Forschungsergebnisse in die Entwicklung neuer Berufsbilder einfließen zu lassen.
- Die überbetriebliche Lehrausbildung wird stärker an betriebliche Ausbildungsplätze geknüpft, erfordert eine Bewilligung nach definierten Qualitätskriterien und darf erst nach erfolglosen Vermittlungsversuchen im AMS eingesetzt werden.
- Lernende mit Kinderbetreuungspflichten oder Pflegeverantwortungen können ihre tägliche bzw. wöchentliche Ausbildungszeit um bis zu 50 % reduzieren und die Gesamtdauer der Ausbildung um bis zu zwei Jahre verlängern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.