BAG‑Novelle 2020 – Modernisierung der Berufsausbildung
abgestimmt am
20.03.2020
Zusammenfassung
Die BAG‑Novelle 2020 modernisiert das Ausbildungssystem: Sie ändert Fachbegriffe, führt regelmäßige Berufsanalyse, stärkt überbetriebliche Ausbildungsprogramme und ermöglicht reduzierte Arbeitszeiten sowie flexiblere Prüfungsmodalitäten.
einfache MehrheitXXVII20.03.2020
Gesetz
Arbeitsrecht
junger Mensch
Schwerpunkte
Der Begriff „verwendet“ wird in den §§ 1 und 2 durch das Wort „tätig“ ersetzt, sodass künftig von einer Tätigkeit im Rahmen der Ausbildung gesprochen wird.
Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort muss alle fünf Jahre systematische Lehrberufsanalysen durchführen und aktuelle Forschungsergebnisse bei der Entwicklung neuer Berufsbilder berücksichtigen.
Die überbetriebliche Lehrausbildung wird stärker an Unternehmen geknüpft: Einrichtungen benötigen eine Bewilligung der Bundesministerin, müssen Unternehmenskooperationen einbinden und dürfen erst nach erfolgloser Vermittlung durch das AMS eingesetzt werden.
Der Ausdruck „Lehrlingsentschädigung“ wird überall durch „Lehrlingsentgelt“ ersetzt, um die negative Konnotation zu vermeiden; gleichzeitig wird „Verwendung“ durch „Tätigkeit“ bzw. „Beschäftigung“ ausgetauscht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.