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Anpassung des VAG 2016: Bessere Transparenz & USA‑Sonderregelungen
Ministerialentwurf vom 12.05.2019

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Versicherungsaufsichtsgesetz an, um die Informations- und Zustimmungs‑Pflichten in der betrieblichen Kollektivversicherung zu stärken und spezielle Regeln für US‑Rückversicherer einzuführen.
Bundesministerium für Finanzen5/13/2019XXVI
Versicherungswesen

Schwerpunkte

  • Ein neuer § 19a wird eingefügt, der besondere Bestimmungen für Rückversicherer mit Sitz in den USA enthält. Die FMA wird als Aufsichtsbehörde für diese Fälle benannt.
  • Der Verweis auf die Richtlinie 2004/39/EG wird durch den Verweis auf die aktuelle Richtlinie 2014/65/EU ersetzt.
  • Der Verweis auf das Aktiengesetz wird aktualisiert, sodass nun die relevanten Absätze 1‑3 und 5‑9 gelten.
  • Die Informationspflichten für Anwartschafts‑ und Leistungsberechtigte werden erweitert: Informationen müssen regelmäßig aktualisiert, klar verständlich, kostenfrei auf Dauer­datenträger oder online bereitgestellt werden.
Regierungsvorlage
Anpassung des VAG 2016 an die BKV‑Regelungen des PKG
einfache Mehrheit XXVII 10.12.2020
Gesetz
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Löger Hartwig

Ohne Klub

Bundesminister für Finanzen
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