Umsetzung der EU‑Richtlinie zum Schutz der finanziellen Interessen der Union
Ministerialentwurf vom 02.07.2019Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Strafgesetzbuch, um die EU‑Richtlinie zum Schutz der finanziellen Interessen der Union umzusetzen. Er erweitert die Amtsträgerdefinition und schafft zwei neue Straftatbestände für ausgabenseitigen Betrug und missbräuchliche Mittelverwendung mit gestuften Strafen.Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz7/3/2019XXVI
Strafrecht
Schwerpunkte
- Die Definition des Amtsträgers wird erweitert, sodass Unionsbeamte und weitere Personen, die öffentliche Aufgaben im Zusammenhang mit den finanziellen Interessen der Union wahrnehmen, jetzt ausdrücklich erfasst sind.
- Ein neuer Straftatbestand (§ 168c) wird geschaffen, der ausgabenseitigen Betrug ohne und mit Auftragsvergabe unter Strafen von bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bei hohen Schäden ahndet.
- Ein weiterer neuer Straftatbestand (§ 168d) kriminalisiert die missbräuchliche Verwendung von EU‑Mitteln und Vermögenswerten, ebenfalls mit gestuften Strafen bis zu zehn Jahren.
- Schwellenwerte von 5 000 €, 100 000 € und 300 000 € werden eingeführt; bei Überschreitung steigen die Mindestfreiheitsstrafen, und bei Beteiligung einer kriminellen Vereinigung wird die Höchststrafe auf drei Jahre erhöht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.