Forschungsrahmengesetz – Rahmenbedingungen für die Finanzierung von Forschung, Technologie und Innovation (FRG)
Ministerialentwurf vom 18.08.2019Zusammenfassung
Der Entwurf führt das Forschungsrahmengesetz ein, legt zentrale Forschungs‑ und Förderinstitutionen fest, definiert dreijährige Leistungs‑ und Finanzierungsvereinbarungen mit Mindestinhalten und etabliert ein Monitoring‑System für Forschung, Technologie und Innovation.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie8/19/2019XXVI
Wissenschaften
Forschung und geistiges Eigentum
Schwerpunkte
- Das Gesetz definiert die Ziele: strategische Steuerung, wachstumsorientierte Finanzierung und Verbesserung der Wirksamkeit von Forschung, Technologie und Innovation.
- Alle Bundesminister für Bildung, Wissenschaft & Forschung, Digitalisierung & Wirtschaftsstandort sowie Verkehr, Innovation & Technologie sind für die Umsetzung des FRG zuständig.
- Leistungs‑ und Finanzierungsvereinbarungen werden für jeweils drei Kalenderjahre abgeschlossen; sie enthalten Zieldefinition, Auszahlungsplan, Berichtspflichten und Indikatoren.
- Ein jährlicher Monitoring‑Bericht wird an den Nationalrat übermittelt; er enthält Soll‑Ist‑Vergleiche zu den definierten Indikatoren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.