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Berufsrechts‑Änderungs­entwurf 2020 (BRÄG 2020)
Ministerialentwurf vom 21.10.2019

Zusammenfassung

Der BRÄG 2020 modernisiert das Berufsrecht von Rechtsanwälten und Notaren, stärkt AML/KYC‑Pflichten, definiert neue Gesellschaftsformen und erhöht zahlreiche Gebührensätze. Inkrafttreten ist größtenteils ab 1. Jänner 2020 vorgesehen, einige Bestimmungen erst ab Juli 2020.
Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz10/22/2019XXVI
Notar
Rechtsanwalt

Schwerpunkte

  • Die Rechtsanwaltsordnung wird dahingehend geändert, dass die Ausübung der Rechtsanwaltschaft künftig auch in einer GmbH‑ oder Personengesellschaft (z. B. Rechtsanwalts‑Partnerschaft) möglich ist; die Eintragung ins Firmenbuch ist dafür Voraussetzung.
  • Erweiterte Sorgfaltspflichten (AML/KYC) für Rechtsanwälte und Notare, u. a. verpflichtende Einholung von Registerauszügen zum wirtschaftlichen Eigentümer, zusätzliche Dokumentations‑ und Aufbewahrungspflichten sowie erhöhte Meldepflichten an das Bundesministerium für Inneres.
  • Neue Vorgaben für die Gesellschafterstruktur von Anwalts‑ und Notariatsgesellschaften (z. B. nur inländische Rechtsanwälte, Ehepartner, Kinder bis 35 Jahre usw.).
  • Erhöhung zahlreicher Gebührensätze (z. B. von 580 € auf 800 €, von 4 360 € auf 6 000 € usw.) im Rechtsanwaltstarifgesetz.
Regierungsvorlage
Berufsrechts‑Änderungsgesetz 2020 – Modernisierung von Anwalts‑ und Notarrecht
einfache Mehrheit XXVII 20.03.2020
Gesetz
Image of politician Jabloner Clemens, Dr. Dr. h.c.

Jabloner Clemens, Dr. Dr. h.c.

Ohne Klub

Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz
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