Zusammenfassung
Der BRÄG 2020 modernisiert das Berufsrecht von Rechtsanwälten und Notaren, stärkt AML/KYC‑Pflichten, definiert neue Gesellschaftsformen und erhöht zahlreiche Gebührensätze. Inkrafttreten ist größtenteils ab 1. Jänner 2020 vorgesehen, einige Bestimmungen erst ab Juli 2020.Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz10/22/2019XXVI
Notar
Rechtsanwalt
Schwerpunkte
- Die Rechtsanwaltsordnung wird dahingehend geändert, dass die Ausübung der Rechtsanwaltschaft künftig auch in einer GmbH‑ oder Personengesellschaft (z. B. Rechtsanwalts‑Partnerschaft) möglich ist; die Eintragung ins Firmenbuch ist dafür Voraussetzung.
- Erweiterte Sorgfaltspflichten (AML/KYC) für Rechtsanwälte und Notare, u. a. verpflichtende Einholung von Registerauszügen zum wirtschaftlichen Eigentümer, zusätzliche Dokumentations‑ und Aufbewahrungspflichten sowie erhöhte Meldepflichten an das Bundesministerium für Inneres.
- Neue Vorgaben für die Gesellschafterstruktur von Anwalts‑ und Notariatsgesellschaften (z. B. nur inländische Rechtsanwälte, Ehepartner, Kinder bis 35 Jahre usw.).
- Erhöhung zahlreicher Gebührensätze (z. B. von 580 € auf 800 €, von 4 360 € auf 6 000 € usw.) im Rechtsanwaltstarifgesetz.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.