<!--[0-->Entwurf zur Entflechtung von Zustimmungsrechten und Neuordnung der Kompetenzverteilung<!--]-->
Entwurf zur Entflechtung von Zustimmungsrechten und Neuordnung der Kompetenzverteilung
Ministerialentwurf vom 29.05.2018

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Bundes‑Verfassungsgesetz, das Übergangsgesetz von 1920, das Gesetz zu den Landesregierungen und das Niederlassungs‑ und Aufenthaltsgesetz. Ziel ist die Reduktion beiderseitiger Zustimmungsrechte von Bund und Ländern sowie die Neuverteilung von Kompetenzen, etwa bei der außergerichtlichen Streitbeilegung, Arbeiter‑/Angestelltenschutz und Bevölkerungspolitik.
Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz5/30/2018XXVI
Verfassung

Schwerpunkte

  • Der Gesetzestext fügt den Begriff „öffentliche Einrichtungen zur außergerichtlichen Vermittlung von Streitigkeiten“ in die Zuständigkeit des Bundes ein.
  • Das bisherige Zustimmungsrecht des Bundes für Landesgesetze, die die Organisation der allgemeinen Verwaltung ändern, wird aufgehoben.
  • Ein neues Verfahren legt eine Frist von acht Wochen fest, nach deren Ablauf die Zustimmung des Bundes als erteilt gilt, wenn nicht ausdrücklich ein Verzicht erklärt wird.
  • Bestimmte Bevölkerungspolitik‑Aufgaben (z. B. Mutterschafts‑, Säuglings‑ und Jugendfürsorge) werden von der Bundes- in die Zuständigkeit der Länder überführt.
Regierungsvorlage
Modernisierung der Kompetenzverteilung und des Datenschutzes
2/3 Mehrheit XXVI 13.12.2018
Gesetz
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Moser Josef, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz
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