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Emissionsgesetz‑Luft 2018 – nationale Reduktionsverpflichtungen für fünf Schadstoffe
Ministerialentwurf vom 27.06.2018

Zusammenfassung

Das Emissionsgesetz‑Luft 2018 verpflichtet Österreich, bis 2020 und 2030 die Emissionen von SO₂, NOₓ, NMVOC, NH₃ und Feinstaub um festgelegte Prozentsätze zu senken, ein Luftreinhalteprogramm zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren sowie umfangreiche Berichte an die EU‑Kommission zu liefern.
Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus6/28/2018XXVI
Umwelt

Schwerpunkte

  • Das Gesetz legt verbindliche Reduktionsziele für fünf Luftschadstoffe fest – SO₂, NOₓ, NMVOC, NH₃ und Feinstaub (PM2,5) – mit Prozentangaben für das Basisjahr 2005 (z. B. 26 % Reduktion von SO₂ bis 2020).
  • Die jährlichen Emissionen sollen zwischen 2020 und 2029 einem linearen Reduktionspfad folgen; ein optionaler nichtlinearer Pfad ist ab 2025 zulässig, wenn er wirtschaftlich vorteilhaft ist und die 2030‑Ziele nicht gefährdet.
  • Ein erstes nationales Luftreinhalteprogramm muss bis zum 1. April 2019 erstellt und an die EU‑Kommission übermittelt werden; danach ist es mindestens alle vier Jahre zu aktualisieren.
  • Zur Erreichung der Reduktionsziele müssen die zuständigen Bundesminister Verhandlungen über geeignete Maßnahmen führen; bei Gefahr der Zielverfehlung kann die Bundesministerin per Verordnung zusätzliche Maßnahmen festlegen.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Emissionsgesetz-Luft 2018 (EG-L 2018)
einfache Mehrheit XXVI 25.10.2018
Gesetz
Image of politician Köstinger Elisabeth

Köstinger Elisabeth

ÖVP

Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.